Michael Bartscherer - Facharzt für Innere Medizin - Hausärztliche Versorgung - Koblenzer Str. 8 - 57072 Siegen - Tel. (0271) 5 70 48 - www.praxis-bartscherer.de
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Praxisorganisation

Hier finden Sie die wichtigsten Abläufe und Regelungen in unserer Praxis kurz und übersichtlich erklärt.

Krankenversicherungskarte und sogenannte "Praxisgebühr"

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) müssen Sie einmal im Quartal, d.h. jeweils ab 1. Januar, 1. April, 1.Juli und 1. Oktober, Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Die sogenannte "Praxisgebühr" (=Kassengebühr) von 10,- € wurde inzwischen erfreulicherweise ab 2013 abgeschafft.

Der Wegfall der Kassengebühr hat entgegen mancher Vermutung keine Auswirkung auf den sog.Überweisungsvorbehalt, d.h. für einen Facharztbesuch sollten Sie weiterhin eine Überweisung haben!

Wir bitten Sie daher, bei Ihrem ersten Besuch im Quartal Ihre Karte mitzubringen. Bei darauf folgenden Besuchen benötigen wir Ihre Karte nicht mehr, da unsere EDV die Erstvorlage im Quartal erfaßt und speichert.

Sprechstunde - ÖffnungszeitenKassengebühr

Die (Kern-) Sprechstundenzeiten finden Sie hier. Unsere Praxis ist darüberhinaus morgens ab etwa 8:00 geöffnet, z.B. für Blutentnahmen oder zur Abholung von Rezepten etc., und auch zwischen den Sprechstundenzeiten finden häufig noch Untersuchungen oder Termine statt. Während der angegebenen Sprechzeiten bin ich (in aller Regel) persönlich für Sie da. Auch sind nach spezieller Vereinbarung Termine außerhalb der Sprechzeit möglich.

Termine und Reihenfolge der Behandlung

Da wir fest davon überzeugt sind, daß ein gut organisiertes Terminwesen für alle Beteiligten, vor allem aber für Sie als Patienten, nur Vorteile bringt, haben wir eine Terminvergabe eingeführt. So bitten wir Sie, grundsätzlich telefonisch oder per email einen Termin zu vereinbaren.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen, den Ablauf in unserer Praxis auch für Sie reibungsloser zu gestalten.

Trotzdem versichern wir Ihnen, daß Sie für jeden notwendigen Arztbesuch noch kurzfristig, meist am selben Tag, einen Termin innerhalb unserer Sprechzeiten bekommen, aber auch hier kann ein Anruf Ihnen mögliche Wartezeiten ersparen. Sollten Sie dennoch "einfach so" vorbeikommen wollen, werden wir Sie natürlich auch gerne behandeln, haben Sie in diesem Falle aber Verständnis dafür, daß wir Terminpatienten grundsätzlich nach Termin und nicht nach Eintreffen im Wartezimmer behandeln, diese also auch trotz kürzerer Wartezeit vorziehen.
Eine maximale Wartezeit können wir Ihnen ohne Termin nicht garantieren!

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Rezepte

... können Sie vorbestellen, sofern es sich um Wiederholungsrezepte einer laufenden (Dauer-) Behandlung handelt. Wenn Sie sie telefonisch oder per E-mail am Vortag bestellen, entsteht keine Wartezeit für Sie. Manchmal ist aber ein ärztliches Gespräch über die Behandlung nötig, dies teilen wir Ihnen mit. Siehe auch hier.

Überweisungen

Hier gilt das gleiche wie für Rezepte: Routineüberweisungen (Gynäkologe, Augenarzt z.B.) können vorbestellt werden. Unser Team wird Sie immer nach dem Grund der Überweisung fragen, da wir eine Diagnose bzw. Fragestellung auf dem Überweisungsschein vermerken müssen. Weitere Information hier.

Laboruntersuchungen

Die Blutentnahme für Laboruntersuchungen erfolgt grundsätzlich nur vormittags bis etwa 10:30 Uhr, da die Proben anschließend in unser Labor transportiert werden. Wenn Proben zu lange lagren, werden die Werte verfälscht.
Allgemein gilt, daß Sie hierzu nüchtern kommen sollten, d.h. ohne Frühstück oder nährstoffhaltige Getränke (Milch, Fruchtsaft). Wasser oder ungesüßter Tee ist erlaubt, ebenso sollten Sie Ihre Medikamente eingenommen haben. Dies ist wichtig, da sonst z.B. Blutdruckmessungen o.ä. nicht sinnvoll sind!

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Bescheinigungen

Kurze ärztliche Bescheinigungen erstellen wir in aller Regel sofort. Für aufwendigere Bescheinigungen, Atteste oder gutachterliche Äußerungen benötigen wir etwas mehr Zeit, wir werden Ihnen mitteilen, wenn diese zur Abholung bereit liegen.
Teilweise sind Bescheinigungen oder Zeugnisse aber auch nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten, insbesondere, wenn sie privat veranlaßt sind. Diese müssen Sie dann selbst zahlen. Ein ganz typisches Beispiel ist z.B. eine Bescheinigung für eine Reiserücktrittsversicherung. Wir teilen Ihnen dies einschließlich der Kosten selbstverständlich zuvor mit und rechnen korrekt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sollten für solche privaten Bescheinigungen Zusatzuntersuchungen nötig sein, müssen wir auch diese nach der GOÄ abrechnen.

Hausbesuche

Als Hausarzt führe ich selbstverständlich bei gegebener medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall auch Hausbesuche durch. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, daß ich dies nur in wirklich begründeten Fällen tun kann und berufsrechtlich auch nur dann zu Lasten der GKV darf.
Zudem sind oft in der Praxis weitergehende Untersuchungen oder Behandlungen möglich, die vor Ort bei Ihnen nur unzureichend durchführbar sind.

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Notfälle

... im eigentlichen Sinne sind glücklicherweise eher selten!

Man muß zwei Arten von Notfall unterscheiden:

1.) Akut aufgetretene lebensbedrohliche Zustände. Hier sollten Sie ohne Zeitverzug mit der Rettungsleitstelle (Tel. 112) Kontakt aufnehmen. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Notfall-Seite!

2.) "Kleine" Notfälle, bei denen ich Ihnen als Hausarzt helfen kann, werden selbstverständlich noch am selben Tag gesehen oder beraten. Wir bitten dann möglichst um einen kurzen Anruf vorab, damit für Sie keine Wartezeiten entstehen.

Sollte einmal wegen eines Notfalls für die anderen Patienten die Wartezeit länger werden, bitten wir um Verständnis, denn schließlich kann eine solche Situation jeden einmal betreffen!

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